Gebäudemodernisierungsgesetz
Die 65-%-Regel ist Geschichte – aber was
tritt an ihre Stelle?
Mit
dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich beim Heizungstausch
Entscheidendes geändert.
Die bisherige Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent
erneuerbarer Energien entfällt. Das bedeutet allerdings nicht, dass
beim Einbau einer neuen Heizungsanlage künftig keinerlei Anforderungen
mehr zu beachten wären.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die sogenannte Biotreppe:
- ab 2029: 10 %
- ab 2030: 15 %
- ab 2035: 30 %
- ab 2040: 60 %
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt zwar den Einbau
neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin zu. Doch für den Betrieb
gelten künftig geänderte Anforderungen an den Bestand und an
den Neueinbau. Die Entscheidung für eine neue Heizung sollte deshalb
nicht nur die Anschaffungskosten berücksichtigen. Auch die künftigen
Anforderungen und laufenden Kosten gehören in die Rechnung.
Für Eigentümer und Vermieter stellt sich deshalb nicht nur
die Frage: „Welche Heizung darf ich heute einbauen?“
Mindestens ebenso wichtig ist:
„Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen hat diese Entscheidung
in den kommenden Jahren?“
Gerade bei vermieteten Immobilien kommt eine weitere Ebene hinzu:
Investitionsentscheidung, Modernisierungsmieterhöhung und die spätere
Belastung des Mieters mit laufenden Kosten müssen auseinandergehalten
werden.
© Dr. Hans Reinold Horst
News/Presse
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