Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > Gebäudemodernisierungsgesetz

Gebäudemodernisierungsgesetz
Die 65-%-Regel ist Geschichte – aber was tritt an ihre Stelle?

Biotreppe - Copyright Sylvia HorstMit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich beim Heizungstausch Entscheidendes geändert.
Die bisherige Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien entfällt. Das bedeutet allerdings nicht, dass beim Einbau einer neuen Heizungsanlage künftig keinerlei Anforderungen mehr zu beachten wären.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die sogenannte Biotreppe:

  • ab 2029: 10 %
  • ab 2030: 15 %
  • ab 2035: 30 %
  • ab 2040: 60 %

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt zwar den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin zu. Doch für den Betrieb gelten künftig geänderte Anforderungen an den Bestand und an den Neueinbau. Die Entscheidung für eine neue Heizung sollte deshalb nicht nur die Anschaffungskosten berücksichtigen. Auch die künftigen Anforderungen und laufenden Kosten gehören in die Rechnung.

Für Eigentümer und Vermieter stellt sich deshalb nicht nur die Frage: „Welche Heizung darf ich heute einbauen?“
Mindestens ebenso wichtig ist:
„Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen hat diese Entscheidung in den kommenden Jahren?“

Gerade bei vermieteten Immobilien kommt eine weitere Ebene hinzu:
Investitionsentscheidung, Modernisierungsmieterhöhung und die spätere Belastung des Mieters mit laufenden Kosten müssen auseinandergehalten werden.

© Dr. Hans Reinold Horst

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo NDS Bauschlichtungsstelle